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Teilnahme am Photo-Shooting

Teilnahme

Willkommen:
Alle die Model stehen möchten, können ihre Interessen verwirklichen. Es findet keine kommerzielle Vermarktung, sondern Spaß an der Fotografie statt. Somit ist gemäß dem BGB* auch keine Altersbeschränkung vorliegend.

Das Photo Shooting ist selbstverständlich kostenlos. Es werden legendlich nur die Materialkosten der CD-Rom bei einer Bestellung vom Nutzungsberechtigten übernommen. Diese können von Jugendlichen mit dem Taschengeld und bei Kindern über die Eltern finanziert werden.

Wer sich noch nicht eine CD-Rom erstellen lassen möchte, kann dies später nachholen. Hierfür ist die Referenznummer von Bedeutung, denn ohne diese Angabe ist es mir nicht möglich die richtigen Bildwerke aus den vielen vorhandenen zu fischen.

Einzelne Bildwerke können bequem per e-Mail verschickt werden. Auch hier werde ich die Bildwerke intern signieren, um den Missbrauch der Bildwerke zu reduzieren.

Kontaktieren kann man mich vor Ort oder auch schriftlich per Onlineformular.

* Bürgerliches Gesetzbuch §107

Bewerben Sie sich noch heute

Egal welche Interessen Sie haben, bewerben Sie sich noch heute, damit Ihr Wunsch planbar wird.

Für spezielle Shootings wie das Wasser-Shooting können Sie auch für sich ergattern; schauen Sie hier weiter.

Sie können auch sich einige Foto-Shows online ansehen, um damit in Erfahrung zu bringen, wie aufwendig und vielfältig meine Fotografie ist.

Minderjährige

Jeder hat das Recht auf Erinnerungsbilder, auch die Minderjährigen! Hierfür haben die Eltern die Fürsorge, dies in einem angenehmen und gepflegten Rahmen zu tätigen. Sicher werden die Berufsfotografen diese Aufgabe erfüllen, jedoch viel Zeit werden sie nicht hierfür aufwenden können, damit sich das Geschäft auch sich gewerblich lohnt. Es ist dabei auch einleuchtend, dass die Kosten der Bildwerke höher liegen, umso mehr wird es schwierig, dies mit eigenem Taschengeld zu bewältigen.

Nun hat jeder Bürger die Möglichkeit, die Bildwerke mittels Handykamera oder einer Kompaktkamera selbst zu bewältigen. Viel zu schnell wird deutlich, dass hier die optischen und technischen Grenzen erreicht werden, denn der Hintergrund macht sein eigenes Leben und eine effektvolle Belichtung mit einem eingebauten Blitz macht das Bild nicht exklusiv.

Im Anbetracht, dass Berufsfotografen, wegen der Folgekosten die Einwilligung des Erziehungsberechtigten einzuholen müssen (Bürgerliches Gesetzbuch §107), gilt dies jedoch im privaten und kostenlosen Bereich nicht!

Da viele Bürger nicht ausreichend informiert sind, habe ich hierfür ein Formular entwickelt, dass den bösen Unfrieden derer verhindern soll. Ich möchte mich hier nochmals von jeglichem gewerblichen Interesse distanzieren und anmerken, dass diese Form der Einwilligung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Jedoch entfällt dies für die Jugendlichen, da sie bereits mit dem 16. Lebensjahr über die komplette Verwaltung ihrer Persönlichkeitsrechte verfügen. Auch die Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren müssen dieses Formular nicht ausfüllen, wenn kein Veröffenlichungswunsch vorliegt.

...zum Formular der Teilnahme eines Shootings oder des Wasser-Shootings

Bildnisse, die nach § 23 KunstUrhG erstellt wurden, können entgegen dem Gesetz bestimmend keine anderen Wirkungen erfahren.

Ohne Einwilligung...

Für Veröffentlichungen, die gemäß § 23 KUG (KunstUrhG) im Sinne des höheren Interesses der Kunst dienen, sind keine Einwilligungen erforderlich.

© since 1998 Stefan Graff-Waury