Annullierung eines TFP-Shootings
Rückzug von einem TFP-Shooting
Sollte man sich unsicher sein, ob man an einem verpflichteten TFP-Shooting teilzunehmen möchte, so hat man die Möglichkeit vor Antritt des Vorhabens komplett abzusagen. So lange keine besonderen Vorbereitungen getätigt wurden, ist es einfach, dieses Vertragsverhältnis zu lösen.
Der nachträgliche Rückzug von einem TFP-Shooting
Hat ein TFP-Shooting bereits stattgefunden, so sind schon einige Arbeiten bewerkstelligt worden. Wer zu spät sich vom Vertrag lösen möchte, kommt in die Situation sich mit dem Urheber der Bildwerke zu verfeinden.
Sind Bildnisse bearbeitet worden, ausgehändigt worden oder bereits über E-Mail oder Messenger versendet worden, so ist es erforderlich, sämtliche Bestände, die das Modell erhalten bzw. weiter geleitet oder verbreitet hat, rückgängig zu machen. Das beinhaltet auch, dass das Modell alle angelegten Bilddateien auf eigenen Geräten zu vernichten hat.
Der ausschlagende Grund hierfür ist, dass das Modell entgegen dem Vertrag andere Absichten hat oder bereits vorher hatte, und sich somit die Bildnisse unter falschen Bedingungen erschlichen hat.
TFP-Shooting und die DSGVO
Die DSGVO ist für TFP-Shootings und auf TFP-basierende-Shootings nicht zuständig, da die gegenseitigen Nutzungsrechte auf Lebenszeit zugesprochen sind.
© since 1998 Stefan Graff-Waury